Dillingen,

Was wäre, wenn der Strom ausfällt?

Notstromeinspeisung im Landratsamt

Was wäre, wenn der Strom ausfällt? Diese Frage haben sich die verantwortlichen im Landratsamt Dillingen auch gestellt! Zur Sicherung der eigenen Handlungsfähigkeit kann das Landratsamt Dillingen, bei einem länger andauernden Stromausfall mit Notstrom versorgt werden, damit dort die nötigsten Hilfeleistungen erbracht oder von dort aus organisiert werden können. Zudem soll über einen Zeitraum von mehreren Tagen die Kommunikation zu anderen Behörden und Organisationen erfolgen, damit von dort aus die Bevölkerung im Ernstfall informiert werden kann.

Innerhalb von wenigen Minuten wurde der Generator des Technischen Hilfswerk Dillingen am Freitag den 19. Februar 2016 betriebsbereit gemacht und die Sicherungsmechanismen aktiviert, die für eine Stromeinspeisung notwendig sind. Unser Elektrotechniker Thomas Kränzle leitete die Maßnahmen von Seiten des THW und nahm die erforderlichen Messungen vor. Durch das Betätigen eines Schalters wurde die Verbindung zum öffentlichen Stromnetz unterbrochen und die Stromeinspeisung aufgeschaltet.
Bei diesem Test konnte die Einspeiseeinrichtung getestet und Verbesserungsvorschläge herangebracht werden.
Um auf die Vorschläge direkt eingehen zu können, waren auch die zuständigen Mitarbeiter des Elektroinstallationsbetriebes vor Ort um sich selbst ein Bild zu machen.


Der Ortsverband Dillingen verfügt über mehrere Großaggregate von 33kVA bis 200kVA.
Ebenso wichtig ist geschultes und fachkundiges Personal zum sicheren Aufbau und Betrieb der Stromerzeuger. Einige unserer Einsatzkräfte sind beruflich bei Energieversorgern oder im Elektrobereich tätig und bringen so von Haus aus Fachkenntnise und berufliche Erfahrung mit.

Zudem ist das THW in der Lage allgemein kritische Infrastruktur zu versorgen!

Eingesetzte Kräfte:


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







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